Vollmacht in Portugal (Procuração)

Eine portugiesische Vollmacht (Procuração) erteilt einer anderen Person Vertretungsmacht. Nach Artikel 262 des portugiesischen Zivilgesetzbuchs muss die Vollmacht grundsätzlich die Form haben, die für den Rechtsakt des Vertreters erforderlich ist.

Aktualisiert: August 2026
Zivilgesetzbuch Art. 262

Was ist eine Vollmacht (Procuração)?

Eine Vollmacht (Procuração auf Portugiesisch) ist ein rechtliches Dokument, durch das eine Person — der Vollmachtgeber oder Auftraggeber — freiwillig einer anderen Person — dem Bevollmächtigten oder Vertreter — die Befugnis erteilt, in rechtlichen Angelegenheiten in ihrem Namen zu handeln. Es ist eines der wichtigsten rechtlichen Instrumente für jeden, der Angelegenheiten in Portugal verwalten muss, während er im Ausland lebt.

Die Form richtet sich nach dem Akt. Nicht jede Vollmacht braucht einen Notar, und eine einfache Vorlage genügt nicht für jedes Geschäft.

Rechtsgrundlage

Vollmachten in Portugal werden durch das Portugiesische Zivilgesetzbuch geregelt. Artikel 262 verankert, dass die Form dem Rechtsakt folgt; Artikel 265-266 regeln Erlöschen und Widerruf.

Umfang und Befugnisse

Vollmachtgeber, Vertreter und Befugnisse müssen passend definiert sein. Eheschließung durch Vertreter erfordert besondere Befugnisse; Selbstkontrahieren spezifische Zustimmung. Immobilien, Bank, Gesellschaft und Erbe können eigene Anforderungen haben.

Der Umfang kann von weitreichenden allgemeinen Befugnissen (Poderes Gerais) bis zu eng umschriebenen speziellen Befugnissen (Poderes Especiais) reichen. Eine weit gefasste Allgemeinklausel garantiert keine automatische Annahme durch die jeweilige Stelle.

BefugnisseUmfangRisikostufe
Allgemeine Vollmacht (Poderes Gerais)Weitreichende Befugnisse für die meisten rechtlichen AngelegenheitenHoch
Spezielle Vollmacht (Poderes Especiais)Beschränkt auf spezifisch beschriebene HandlungenNiedriger

Wann spezielle Vollmachten erforderlich sind

Das portugiesische Recht verlangt für bestimmte bedeutende Rechtshandlungen spezielle Vollmachten. Die Verwendung allgemeiner Vollmachten für diese Transaktionen würde sie ungültig machen. Die folgenden Situationen erfordern eine Vollmacht mit speziellen Befugnissen:

  • Schenkungen (Doações) — Muss den Gegenstand der Schenkung angeben und den Empfänger identifizieren
  • Immobilientransaktionen — Kauf oder Verkauf von Immobilien erfordert spezifische Objektdetails
  • Vertretung zwischen Ehegatten — Befugnisse müssen klar spezifiziert werden, wenn ein Ehegatte den anderen vertritt
  • Eheschließung durch Vollmacht — Nur ein Ehegatte kann vertreten werden; muss den anderen identifizieren und den Güterstand angeben
  • Selbstkontrahierung — Wenn der Vertreter im Namen des Vollmachtgebers ein Geschäft mit sich selbst abschließt

Erforderliche Dokumente

Um eine Vollmacht in einem portugiesischen Konsulat oder bei einem Notar auszufertigen, müssen Sie folgende Dokumente vorlegen:

  • Gültiger Ausweis — Bürgerkarte, Personalausweis oder gültiger Reisepass
  • Steueridentifikationsnummer (NIF) — Für jeden Vollmachtgeber
  • Angaben zum Bevollmächtigten — Vollständiger Name, Geburtsort, Familienstand und Adresse der Person, die die Befugnisse erhält
  • Dokumentenentwurf — Bei Beglaubigung einer bestehenden Vollmacht

Form der Vollmacht

Bei erforderlicher notarieller Mitwirkung kommen öffentliche Urkunde, erforderliche persönliche Unterschriftsanerkennung oder authentifiziertes Privatdokument in Betracht. Vorbereitung kann remote erfolgen, die Unterschrift kann Präsenz erfordern. PAD-Videoakte sind seit 5. April 2024 nicht mehr verfügbar.

Wie man sie aus dem Ausland erhält

Bei Unterzeichnung im Ausland zuerst die portugiesische Form klären. Konsularischer Weg, lokaler Notar/Professioneller mit Apostille bei Anwendbarkeit oder andere Legalisation können gelten. Die Apostille eines ausländischen Dokuments kommt vom Ursprungsstaat.

Weg 1: Portugiesischer konsularischer Weg

Wo das zuständige portugiesische Konsulat verfügbar ist, kann die Vollmacht dort ausgefertigt werden. Verfügbarkeit und Termine sind nicht überall gleich; eine vorherige Klärung mit dem Konsulat ist ratsam.

Weg 2: Lokaler Notar/Professioneller (bei Anwendbarkeit)

Ein lokaler Notar oder autorisierter Berufsträger kommt in Betracht, wenn das Ergebnis die portugiesische Form erfüllt. Wo der Haager Weg gilt, kommt die Apostille des Ursprungsstaats hinzu. Eine beglaubigte Übersetzung ins Portugiesische kann erforderlich sein.

Weg 3: Andere Legalisation

Für Länder, in denen der Haager Weg nicht gilt, ist ein anderer Legalisationsweg nötig. Der genaue Ablauf hängt vom Ursprungsland ab.

Registrierung

Nicht jede Vollmacht muss registriert werden. Online: 10 €, Zahlung innerhalb 5 Tagen, Code 3 Monate und nicht verlängerbar.

Kosten

Kein universeller Gesamtpreis. Die Kosten hängen vom Akt, vom Anbieter und vom Weg ab:

  • Notarielle/konsularische Gebühren — abhängig vom Akt, vom Anbieter und vom jeweiligen Posten
  • Online-Registrierung — 10 €, wenn genutzt
  • Portugiesische Apostille (bei Bedarf) — 10,20 € über Ministério Público/PGR
  • Legalisation im Ausland — Gebühren hängen vom Ursprungsland ab

Häufige Verwendungszwecke der Vollmacht

Eine portugiesische Vollmacht ist in vielen Situationen unerlässlich, in denen Sie nicht persönlich anwesend sein können. Die häufigsten Verwendungszwecke umfassen:

  • Immobilientransaktionen — Kauf, Verkauf oder Vermietung von Immobilien
  • Bankgeschäfte — Kontoeröffnung, Anlageverwaltung, Kontoschließung
  • Steuerangelegenheiten — NIF-Beschaffung, Steuererklärungen, Umgang mit Steuerbehörden
  • Erbschaften — Vertretung von Erben in Nachlassverfahren
  • Geschäftstätigkeiten — Verwaltung von Unternehmensangelegenheiten, Vertragsunterzeichnung
  • Fahrzeugzulassung — Kauf, Verkauf oder Zulassung von Fahrzeugen
  • Dokumentensammlung — Beschaffung von Bescheinigungen und amtlichen Dokumenten

Gültigkeit und Widerruf

Keine universelle Regel „bis zum Widerruf". Grundsätzlich widerruflich, aber Vollmachten auch im Interesse des Vertreters/Dritten haben strengere Regeln.

Die Zivilgesetzbuch-Artikel 265-266 regeln das Erlöschen und den Widerruf: Die Befugnisse können unter anderem durch Verzicht des Vertreters oder durch das Ende des zugrunde liegenden Verhältnisses enden. Eine Vollmacht auch im Interesse des Vertreters oder eines Dritten ist nur eingeschränkt widerruflich (Zustimmung, außer bei wichtigem Grund). Änderungen und Widerruf sollten den betroffenen Dritten mitgeteilt werden.

Häufig gestellte Fragen

Braucht jede Vollmacht einen Notar?

Nicht immer. Die Form richtet sich nach dem Akt. Nicht jede Vollmacht braucht einen Notar, und eine einfache Vorlage genügt nicht für jedes Geschäft.

Kann ich die Vollmacht im Ausland unterzeichnen?

Ja. Bei Unterzeichnung im Ausland zuerst die portugiesische Form klären. Konsularischer Weg, lokaler Notar/Professioneller mit Apostille bei Anwendbarkeit oder andere Legalisation können gelten. Die Apostille eines ausländischen Dokuments kommt vom Ursprungsstaat.

Gibt es eine PAD-Videoformalität?

Nein. PAD-Videoakte sind seit 5. April 2024 nicht mehr verfügbar.

Wie lange ist eine Vollmacht gültig?

Keine universelle Laufzeit und keine Regel „bis zum Widerruf". Das Erlöschen richtet sich nach dem Zivilgesetzbuch (Artikel 265-266).

Kann ich eine Vollmacht widerrufen?

Widerruf ist meist möglich. Grundsätzlich widerruflich, aber Vollmachten auch im Interesse des Vertreters/Dritten haben strengere Regeln.

Muss jede Vollmacht registriert werden?

Nicht jede Vollmacht muss registriert werden. Online: 10 €, Zahlung innerhalb 5 Tagen, Code 3 Monate und nicht verlängerbar.

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Kurzinformationen

Rechtsgrundlage

Zivilgesetzbuch Art. 262

Online-Registrierung

10 € (falls genutzt)

Wo unterzeichnen

Notar oder Konsulat

Gültigkeit

Art. 265-266 ZGB

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