Eine portugiesische Vollmacht (Procuração) erteilt einer anderen Person Vertretungsmacht. Nach Artikel 262 des portugiesischen Zivilgesetzbuchs muss die Vollmacht grundsätzlich die Form haben, die für den Rechtsakt des Vertreters erforderlich ist.
Eine Vollmacht (Procuração auf Portugiesisch) ist ein rechtliches Dokument, durch das eine Person — der Vollmachtgeber oder Auftraggeber — freiwillig einer anderen Person — dem Bevollmächtigten oder Vertreter — die Befugnis erteilt, in rechtlichen Angelegenheiten in ihrem Namen zu handeln. Es ist eines der wichtigsten rechtlichen Instrumente für jeden, der Angelegenheiten in Portugal verwalten muss, während er im Ausland lebt.
Die Form richtet sich nach dem Akt. Nicht jede Vollmacht braucht einen Notar, und eine einfache Vorlage genügt nicht für jedes Geschäft.
Vollmachten in Portugal werden durch das Portugiesische Zivilgesetzbuch geregelt. Artikel 262 verankert, dass die Form dem Rechtsakt folgt; Artikel 265-266 regeln Erlöschen und Widerruf.
Vollmachtgeber, Vertreter und Befugnisse müssen passend definiert sein. Eheschließung durch Vertreter erfordert besondere Befugnisse; Selbstkontrahieren spezifische Zustimmung. Immobilien, Bank, Gesellschaft und Erbe können eigene Anforderungen haben.
Der Umfang kann von weitreichenden allgemeinen Befugnissen (Poderes Gerais) bis zu eng umschriebenen speziellen Befugnissen (Poderes Especiais) reichen. Eine weit gefasste Allgemeinklausel garantiert keine automatische Annahme durch die jeweilige Stelle.
| Befugnisse | Umfang | Risikostufe |
|---|---|---|
| Allgemeine Vollmacht (Poderes Gerais) | Weitreichende Befugnisse für die meisten rechtlichen Angelegenheiten | Hoch |
| Spezielle Vollmacht (Poderes Especiais) | Beschränkt auf spezifisch beschriebene Handlungen | Niedriger |
Das portugiesische Recht verlangt für bestimmte bedeutende Rechtshandlungen spezielle Vollmachten. Die Verwendung allgemeiner Vollmachten für diese Transaktionen würde sie ungültig machen. Die folgenden Situationen erfordern eine Vollmacht mit speziellen Befugnissen:
Um eine Vollmacht in einem portugiesischen Konsulat oder bei einem Notar auszufertigen, müssen Sie folgende Dokumente vorlegen:
Bei erforderlicher notarieller Mitwirkung kommen öffentliche Urkunde, erforderliche persönliche Unterschriftsanerkennung oder authentifiziertes Privatdokument in Betracht. Vorbereitung kann remote erfolgen, die Unterschrift kann Präsenz erfordern. PAD-Videoakte sind seit 5. April 2024 nicht mehr verfügbar.
Bei Unterzeichnung im Ausland zuerst die portugiesische Form klären. Konsularischer Weg, lokaler Notar/Professioneller mit Apostille bei Anwendbarkeit oder andere Legalisation können gelten. Die Apostille eines ausländischen Dokuments kommt vom Ursprungsstaat.
Wo das zuständige portugiesische Konsulat verfügbar ist, kann die Vollmacht dort ausgefertigt werden. Verfügbarkeit und Termine sind nicht überall gleich; eine vorherige Klärung mit dem Konsulat ist ratsam.
Ein lokaler Notar oder autorisierter Berufsträger kommt in Betracht, wenn das Ergebnis die portugiesische Form erfüllt. Wo der Haager Weg gilt, kommt die Apostille des Ursprungsstaats hinzu. Eine beglaubigte Übersetzung ins Portugiesische kann erforderlich sein.
Für Länder, in denen der Haager Weg nicht gilt, ist ein anderer Legalisationsweg nötig. Der genaue Ablauf hängt vom Ursprungsland ab.
Nicht jede Vollmacht muss registriert werden. Online: 10 €, Zahlung innerhalb 5 Tagen, Code 3 Monate und nicht verlängerbar.
Kein universeller Gesamtpreis. Die Kosten hängen vom Akt, vom Anbieter und vom Weg ab:
Eine portugiesische Vollmacht ist in vielen Situationen unerlässlich, in denen Sie nicht persönlich anwesend sein können. Die häufigsten Verwendungszwecke umfassen:
Keine universelle Regel „bis zum Widerruf". Grundsätzlich widerruflich, aber Vollmachten auch im Interesse des Vertreters/Dritten haben strengere Regeln.
Die Zivilgesetzbuch-Artikel 265-266 regeln das Erlöschen und den Widerruf: Die Befugnisse können unter anderem durch Verzicht des Vertreters oder durch das Ende des zugrunde liegenden Verhältnisses enden. Eine Vollmacht auch im Interesse des Vertreters oder eines Dritten ist nur eingeschränkt widerruflich (Zustimmung, außer bei wichtigem Grund). Änderungen und Widerruf sollten den betroffenen Dritten mitgeteilt werden.
Nicht immer. Die Form richtet sich nach dem Akt. Nicht jede Vollmacht braucht einen Notar, und eine einfache Vorlage genügt nicht für jedes Geschäft.
Ja. Bei Unterzeichnung im Ausland zuerst die portugiesische Form klären. Konsularischer Weg, lokaler Notar/Professioneller mit Apostille bei Anwendbarkeit oder andere Legalisation können gelten. Die Apostille eines ausländischen Dokuments kommt vom Ursprungsstaat.
Nein. PAD-Videoakte sind seit 5. April 2024 nicht mehr verfügbar.
Keine universelle Laufzeit und keine Regel „bis zum Widerruf". Das Erlöschen richtet sich nach dem Zivilgesetzbuch (Artikel 265-266).
Widerruf ist meist möglich. Grundsätzlich widerruflich, aber Vollmachten auch im Interesse des Vertreters/Dritten haben strengere Regeln.
Nicht jede Vollmacht muss registriert werden. Online: 10 €, Zahlung innerhalb 5 Tagen, Code 3 Monate und nicht verlängerbar.
Portugal Papers erstellt die Vollmacht für den konkreten Akt und koordiniert Unterzeichnung, Formalitäten, Apostille/Legalisation, Übersetzung und Zustellung.
Rechtsgrundlage
Zivilgesetzbuch Art. 262
Online-Registrierung
10 € (falls genutzt)
Wo unterzeichnen
Notar oder Konsulat
Gültigkeit
Art. 265-266 ZGB
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