Portugiesische Sterbeurkunde beschaffen
Die portugiesische Sterbeurkunde, die certidão de óbito, ist der Personenstandsnachweis eines in Portugal eingetragenen Todesfalls.
Die amtliche Urkunde benennt die verstorbene Person sowie Datum, Uhrzeit und Ort des Todes. Sie kann online oder auf Papier ausgestellt werden, und jede Person kann sie beantragen.
Kurzfakten
- Amtliche Online-Gebühr: €10
- Papierurkunde für den gewöhnlichen Gebrauch: €20
- Sterbeurkunde und Zugangscode: im amtlichen Dienst ohne Befristung
- Service von Portugal Papers: ab €99
Sollen wir das übernehmen?
Portugal Papers kann die portugiesische Sterbeurkunde beschaffen und bei Bedarf Apostille, beglaubigte Übersetzung und Versand koordinieren. Unser Urkundenservice beginnt bei €99.
Portugiesische Sterbeurkunde beschaffenWas enthält die Sterbeurkunde?
Der amtliche portugiesische Dienst hält fest, dass die Sterbeurkunde Folgendes benennt:
- Die verstorbene Person
- Das Datum des Todes
- Die Uhrzeit des Todes
- Den Ort des Todes
Der amtliche Dienst beschreibt die Personenstandsurkunde nicht als medizinisches Dokument über die Todesursache. Verlangt eine Bank, ein Versicherer, ein Gericht oder eine ausländische Behörde ausdrücklich einen medizinischen Nachweis oder die Todesursache, klären Sie, welches gesonderte Dokument gefordert ist.
Wer darf sie beantragen?
Jede Person kann eine portugiesische Sterbeurkunde beantragen. Der amtliche Dienst verlangt für den gewöhnlichen Antrag keinen Nachweis eines Verwandtschaftsverhältnisses.
Amtlicher Online-Weg
Die portugiesische Sterbeurkunde kann über den amtlichen portugiesischen Online-Dienst des Personenstandsregisters beantragt werden.
Die amtliche Online-Gebühr beträgt €10.
Nach erfolgreichem Antrag erhält die antragstellende Person einen Zugangscode. Anders als bei Geburts- und Heiratsurkunden hält der amtliche Dienst zur Sterbeurkunde fest, dass die Sterbeurkunde und ihr Zugangscode keine Befristung haben.
Die Weitergabe des Zugangscodes hat in Portugal dieselbe Wirkung wie die Vorlage der Papiersterbeurkunde.
Eine empfangende Stelle kann dennoch eine eigene Anforderung an die Aktualität der Ausstellung haben.
Papierurkunde
Die Papiersterbeurkunde für den gewöhnlichen Gebrauch kostet laut amtlicher Gebührenordnung €20.
Die amtlichen Hinweise des Justizportals erlauben Papieranträge bei Personenstandsämtern und bei portugiesischen Konsulaten im Ausland. Sie erlauben ebenso postalische Anträge.
Die Sterbeurkunde im Nachlassverfahren
Die portugiesische Sterbeurkunde wird häufig in Nachlass-, Bank-, Immobilien-, Renten- und Versicherungsangelegenheiten verlangt.
Die Sterbeurkunde weist den eingetragenen Tod nach. Sie bestimmt für sich genommen nicht, wer Erbe ist, und weist kein Erbrecht nach.
Gehen Sie von der Liste aus, die Ihnen der Notar, die Bank, der Versicherer, die Anwältin oder eine andere mit dem Nachlass befasste Stelle gibt. Sie entscheidet, ob zusätzlich Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Erbnachweise, Apostille, Übersetzung oder ein anderer Nachweis nötig sind.
Angaben, die helfen, die richtige Sterbeeintragung zu finden
Sofern vorhanden, nennen Sie:
- Den vollständigen Namen der verstorbenen Person
- Datum und Ort des Todes
- Etwaige Registerangaben
- Land und Stelle, wo die Urkunde verwendet wird
- Den genauen Wortlaut der Anforderung der empfangenden Stelle
Lässt sich die genaue Eintragung aus den vorhandenen Angaben nicht bestimmen, kann der Fall eine individuelle Registerrecherche statt einer gewöhnlichen Bestellung erfordern.
Die Sterbeurkunde außerhalb Portugals verwenden
Eine Apostille ist nicht automatisch erforderlich.
Für öffentliche Urkunden zum Tod im Anwendungsbereich der Verordnung (EU) 2016/1191, die einer Behörde eines anderen EU-Mitgliedstaats vorgelegt werden, ist keine Apostille erforderlich.
In den erfassten EU-Fällen kann ein mehrsprachiges Formular als der Urkunde beigefügte Übersetzungshilfe dienen. Es hat keinen eigenständigen rechtlichen Wert und ersetzt die portugiesische Sterbeurkunde nicht.
Für Zielländer außerhalb dieses Rahmens gelten die Anforderungen der empfangenden Stelle zu:
- Papier- oder Online-Form
- Aktualität der Ausstellung
- Apostille oder Legalisation
- Beglaubigter Übersetzung
- Physischem Versand
Wählen Sie den richtigen nächsten Schritt
Die Eintragung ist bekannt und Sie brauchen das Dokument
Nutzen Sie den Service für die portugiesische Sterbeurkunde.
Die Identifikationsangaben sind unvollständig
Nutzen Sie die Recherche im portugiesischen Personenstandsregister. Umfang und Preis der Recherche werden im Einzelfall vereinbart, und ein Fund kann nicht garantiert werden.
Sie haben die Urkunde bereits und müssen sie für ein anderes Land vorbereiten
Prüfen Sie, ob das Zielland Apostille, beglaubigte Übersetzung oder beides verlangt.
Service von Portugal Papers
Portugal Papers kann den Urkundenantrag ab €99 aus der Ferne übernehmen.
Zugehörige Leistungen:
- Papierurkunde, wenn sie nötig ist
- Apostille, wenn sie verlangt wird
- Beglaubigte Übersetzung ab €49 pro Dokument
- Internationaler Versand
- Individuelle Registerrecherche, wenn die Registerangaben unvollständig sind
Häufige Fragen
Jede Person.
Die amtliche Online-Gebühr beträgt €10. Die Papiersterbeurkunde für den gewöhnlichen Gebrauch kostet €20. Das Honorar des privaten Service von Portugal Papers ist davon getrennt und beginnt bei €99.
Nein. Der amtliche Dienst zur Sterbeurkunde hält fest, dass der Zugangscode keine Befristung hat.
Der amtliche Dienst hält fest, dass die Sterbeurkunde keine Befristung hat. Eine empfangende Stelle kann für ihr eigenes Verfahren dennoch eine erst kürzlich ausgestellte Urkunde verlangen.
Die amtliche Beschreibung der Personenstandsurkunde nennt die Identität der verstorbenen Person sowie Datum, Uhrzeit und Ort des Todes. Wird ein medizinischer Nachweis der Todesursache verlangt, klären Sie, welches gesonderte Dokument die empfangende Stelle fordert.
Nein. Sie weist den eingetragenen Tod nach. Das Erbrecht wird im jeweiligen Nachlassverfahren mit den zugehörigen Nachweisen festgestellt.
Nein. Das hängt vom Zielland und vom Verfahren ab. Erfasste öffentliche Sterbeurkunden, die nach der Verordnung (EU) 2016/1191 zwischen EU-Mitgliedstaaten vorgelegt werden, benötigen keine Apostille.